Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Stand 16. Dezember 2020 auf Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch Instituts Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die bei Corona-Schnelltest in privaten Haushalten anfallen, herausgegeben.

Betroffene Abfälle:

– Abstrich-Teststäbchen,
– Extraktionspufferröhrchen,
– Kunststoffpipetten,
– Testkassetten und
– persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbekleidung, Masken)

 

Vorsichtsmaßnahmen:

Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen. Soweit Spitze oder scharfe Gegenstände anfallen, müssen diese in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.

– Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähigem Material umwickelt werden.
– Die Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
– Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden.
Damit soll bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei den Müllwerkern eine Gefährdung möglichst ausgeschlossen werden.

Bei konkreten Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle, können Sie sich gerne an die Abfallberatung der Stadt Singen per Mail an sw-abfall@singen.de bzw. Tel. 07731-85425 wenden.

Oder besuchen Sie folgende Internetseite des Umweltministeriums:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/informationen-zum-coronavirus/faq-abfallentsorgung/