Aktuell
Bei Fehlwürfen droht Abzug der Grünschnittcontainer
Nachdem der Grünschnittcontainer am Hardtstadion in der Südstadt wegen massiver Fehlwürfe abgezogen werden musste, haben die Stadtwerke diesen „zur Bewährung“ wieder aufgestellt. Mit Nachdruck weisen sie daraufhin, dass die Grünschnittcontainer im Stadtgebiet sowie auf den Ortsteilen ausschließlich mit Grünschnitt befüllt werden dürfen. Auch die zum Transport des Grünschnitt genutzten Plastiksäcke dürfen nicht in den Container geworfen werden, da sie mühsam entfernt werden müssen.
Auch an anderen Standorten der Grünschnittcontainer haben die Stadtwerke Fehlwürfe feststellen müssen und erwägen den Abzug der Container. Deshalb sollten alle Nutzer und Nutzerinnen eine vorschriftsgemäße Befüllung und Nutzung beachten.
Die Abgabe von Grünschnitt ist zu den Öffnungszeiten im Wertstoffhof der Stadt Singen möglich.


Grünschnittcontainer in der Südstadt (Bohlinger Straße) wurde bis auf weiteres abgezogen
Der Service der Grünschnittcontainer ist nicht selbstverständlich und kann nur garantiert werden, wenn eine vorschriftsgemäße Nutzung stattfindet. Das heißt: keine Überfüllung, kein Abladen von Wurzelstöcken, Abfallholz und anderem Müll.
Der Grünschnittcontainer in der Bohlinger Straße wurde bis auf weiteres abgezogen.
Problemstoffsammlung
Am Mittwoch, 24. Mai 2023 findet eine Problemstoffsammlung statt.
- 10:00 bis 12:00 Uhr in Singen (ESV Südstern, Bohlinger Str.)
- 12:30 bis 14:30 Uhr in Überlingen a. R. (Parkplatz beim Sportplatz)
- 15:00 bis 17:00 Uhr in Beuren a. d. A. (Curana-Halle)
Es werden nur Problemstoffe aus Haushalten in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Müllabfuhr nach Pfingsten
Wegen Pfingstmontag (29. Mai) sind die in der Woche stattfindenden Restmüll- und Biomüll-Abfuhren je einen Tag später. Die Termine für den Roten Deckel, Papiermüll und Gelben Sack bleiben wie im Abfallkalender aufgeführt.
Müllabfuhr und Wertstoffhof nach Christi Himmelfahrt
Wegen Christi Himmelfahrt am Donnerstag, 18. Mai findet die Biomüll-Abfuhr einen Tag später statt. Der Wertstoffhof ist am Freitag und Samstag regulär von 10 – 14 Uhr geöffnet.
Müllabfuhr nach 1. Mai
Wegen dem Tag der Arbeit am Montag, 1. Mai sind die in der Woche stattfindenden Restmüll- und Biomüll- Abfuhren je einen Tag später. Die Termine für den Roten Deckel, Papier und Gelben Sack bleiben wie im Abfallkalender aufgeführt.
Problemstoffsammlung
Am Donnerstag, 27. April 2023 findet eine Problemstoffsammlung statt.
- 12:30 bis 14:30 Uhr in Singen, ESV Südstern, Bohlinger Straße
- 15:00 bis 18:00 Uhr in Singen, Im Iben, Ecke Beethovenstraße bei den Glascontainern
Es werden nur Problemstoffe aus Haushalten in haushaltsüblichen Mengen angenommen.
Mehrwegangebotspflicht für Letztvertreiber ab 01.01.2023 – §§ 33, 34 Verpackungsgesetz (VerpackG)
Ab 1. Januar 2023 tritt eine weitere Regelung des Verpackungsgesetzes in Kraft, um Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.
Alle Cafés, Bistros, Restaurants, Bäckereien oder Lieferdienste, die Essen und Trinken zum Mitnehmen anbieten, müssen die neue Verordnung beachten und sind verpflichtet, ihren Kunden neben Einweg- auch Mehrwegbehälter anzubieten.
Weitere Informationen zum Thema gibt es auf:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die bei Corona-Schnelltest in privaten Haushalten anfallen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Stand 16. Dezember 2020 auf Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch Instituts Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die bei Corona-Schnelltest in privaten Haushalten anfallen, herausgegeben.
Betroffene Abfälle:
– Abstrich-Teststäbchen,
– Extraktionspufferröhrchen,
– Kunststoffpipetten,
– Testkassetten und
– persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbekleidung, Masken)
Vorsichtsmaßnahmen:
Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen. Soweit Spitze oder scharfe Gegenstände anfallen, müssen diese in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
– Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähigem Material umwickelt werden.
– Die Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
– Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden.
Damit soll bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei den Müllwerkern eine Gefährdung möglichst ausgeschlossen werden.
Bei konkreten Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle, können Sie sich gerne an die Abfallberatung der Stadt Singen per Mail an sw-abfall@singen.de bzw. Tel. 07731-85425 wenden.
Oder besuchen Sie folgende Internetseite des Umweltministeriums:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/informationen-zum-coronavirus/faq-abfallentsorgung/
Stadt führt „Windelgeld“ ein
Stadtwerke bezuschussen umweltbewusste Eltern mit 100 Euro
Andere Städte tun es schon, nun ist Singen auch mit dabei: Die Stadtwerke bezuschussen umweltbewusste Eltern, die ihre Kleinkinder nur noch mit Stoffwindeln wickeln, mit einmalig 100 Euro pro Kind. Diese neue Regelung verabschiedeten die Mitglieder des Betriebsausschusses der Stadtwerke in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig. Auch inkontinente Personen sollen von der Förderung profitieren können.
In den ersten Lebensjahren produziert ein Neugeborenes rund 5.500 Windeln mit dem geschätzten Gesamtgewicht von einer Tonne. Bei rund 450 Geburten jährlich sind das in Singen 45 Tonnen Windelmüll, rechnen die Experten der Stadtwerke vor. Durch die Verwendung von Stoffwindeln ließe sich dieser Müllberg drastisch verkleinern, so die Stadtwerke weiter. Mit dem Windelgeld gefördert werden Eltern, deren Kind maximal drei Jahre alt ist und die ihren Wohnsitz in Singen haben.
Gleiches gilt übrigens auch für Menschen mit Inkontinenz. Auch sie können diese Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie in Singen wohnhaft sind und eine ärztliche Bescheinigung ihres Handicaps vorweisen können.
Anträge können bei der Stadtverwaltung über die Abteilung Soziale Leistungen im DAS 2, Julius-Bührer-Straße 2, gestellt werden.
Hygienemaßnahmen bei der Entsorgung von mit dem Coronavirus infizierten Abfällen
Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Stand 23. März 2020 auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch Instituts Hinweise zur Entsorgung von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Müll von positiv oder unter Quarantäne stehenden Personen oder vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Hausarztpraxen) herausgegeben. Damit soll bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei den Müllwerkern eine Gefährdung möglichst ausgeschlossen werden.
Vorsichtsmaßnahmen
Damit eine Gefährdung aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen verhindert werden kann, sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:
- Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen etc.) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden
- Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu garantieren. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden
- Die infizierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem infizierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind
- Die Müllsäcke sind direkt in die Restmüllbehälter zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Behälter bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).
Betroffene Abfälle
Unter Beachtung der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle der betroffenen Haushalte entgegen den bestehenden Verpflichtungen zur getrennt Haltung allein über die Restmülltonne zu entsorgen:
- Wertstoffe, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle),
- Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden
- Taschentücher, Aufwischtücher
- Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln)
- Schutzkleidung
- Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen
Alle übrigen Haushalte sollen weiter wie bisher entsorgen, um die Entsorgungskapazitäten in der Abfallwirtschaft nicht unnötig zu belasten. Bei konkreten Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle, können Sie sich gerne an die Abfallberatung der Stadt Singen per Mail an sw-abfall@singen.de bzw. Tel. 07731-85425 wenden.