Aktuell

Erhöhung Abwassergebühren sowie Senkung der Abfallgebühren

Abfallgebühren werden zum 1. Januar 2024 gesenkt, Abwassergebühren müssen dagegen erhöht werden

Zum 1. Januar 2024 können die Abfallgebühren der Stadtwerke Singen erstmals seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2022 wieder gesenkt werden. Dies alles trotz der Gebührenerhöhung des Landkreises für die Entsorgung des Rest-, Sperr- und Biomülls. Gründe für die Senkung in Singen sind die stagnierenden Abfallmengen im Vergleich zum Jahr 2022 sowie die höheren Erlöse für Papier, Pappe und Kartonagen und Metallschrott. Gleichzeitig kann ein erwirtschafteter Überschuss aus den Corona-Jahren 2021 und 2022 erfreulicherweise an den Abfallgebührenzahler zurückgeführt werden. Somit senken die Stadtwerke Singen die Gebühr für Bioabfälle um durchschnittlich 2,7 %, die Restabfallgebühr aufgrund von höheren Erlösen in den vergangenen Jahren für PPK-Abfälle und Altmetall sogar um 13,9 %. Für ein Einfamilienhaus mit typischer Ausstattung, also 60 l Bioabfall / 120 l Restabfall, bedeutet dies eine Einsparung um 20,40 € / Jahr.
Zeitgleich müssen die Abwassergebühren, bestehend aus Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr, zum 1. Januar 2024 in Singen angepasst werden. Die Gründe sind Kostensteigerungen bei Sanierungen an der Kläranlage in Ramsen (Schweiz) sowie im eigenen Abwassernetz und der Wegfall der bisherigen Rückstellungsverrechnung. Im Jahr 2020 wurden die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr letztmals angepasst und damals gesenkt. Der Grund: Im Laufe der Jahre wurde eine Rückgabe der Gebührenrückstellung an die Zahlerinnen und Zahler mit einkalkuliert, die mittlerweile aufgebraucht wurde. Aufgrund der aufgeführten Aspekte muss die Schmutzwassergebühr auf 1,62 € pro Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr auf 0,40 € pro Quadratmeter angepasst werden, womit die Gebühr wieder auf dem Niveau des Jahres 2012 liegt. Für eine vierköpfige Familie mit einem geschätzten Verbrauch von 150 m³ bedeutet dies Mehrkosten von 54,00 € / Jahr. Nach der notwendigen Erhöhung ist Singen immer noch die günstigste Anbieterin im Vergleich der Städte in näherer Umgebung.
Weitere Informationen zu den Gebühren der Stadtwerke Singen finden Sie unter: https://www.stadtwerke-singen.de/abwasser/gebuehren/ & https://www.stadtwerke-singen.de/abfall/gebuehren/

 


 

Grünschnittcontainer gehen in die Winterpause

Alle Grünschnittcontainer wurden abgeholt um ihr Winterlager zu beziehen. Die Container werden ab dem 18.03.2024 wieder aufgestellt.

 


 

Ungeeignete und unerlaubte Abfälle in der Restmülltonne

Leider werden Einweg-Heliumflaschen nicht fachgerecht entsorgt und nicht ganz entleerte Einwegflaschen landen in der Restmülltonne. Diese sind für die thermische Verwertung völlig ungeeignet und auch gefährlich.

Meistens sind in den „Rundum-Sorglos“-Ballonsets für Geburtstage oder Hochzeiten Einweg-Heliumflaschen enthalten. Wie bei allen Gasflaschen handelt es sich bei Heliumflaschen um Druckbehälter, die speziell für die Lagerung und den Transport von Gasen konzipiert wurden.

Das Heliumgas ist in den Einwegflaschen ein verdichtetes Gas, das bei Erhitzung explodieren kann. Diese Einwegflaschen bereiten bei der thermischen Behandlung erhebliche Probleme und beschädigen durch Explosionen die technischen Einrichtungen der Behandlungsanlage.

Um eine Heliumflasche zu entsorgen, können Einwegflaschen als Wertstoffabfall im Gelben Sack bzw. Gelbe Tonne entsorgt werden, während Mehrwegflaschen an den Händler zurückgegeben werden. Vor der Entsorgung muss die Flasche völlig drucklos geleert und Ventile abgeklebt werden. Weitere Hinweise hierzu sind im Internet zu finden.

NOCH NICHT GANZ LEERE BEHÄLTER dürfen NICHT über den GELBEN SACK/GELBE TONNE oder die RESTMÜLLTONNE entsorgt werden!

Ebenso zählen Spraydosen, die nicht völlig entleert sind, zu den gefährlichen Abfällen. Diese können in haushaltsüblichen Mengen beim PROBLEMSTOFFMOBIL abgegeben werden.

 


 

Tipps für die Biotonne

Die separate Trennung von Bioabfällen gehört zum Einmaleins der Abfalltrennung. Aus Essensresten, Garten- und Küchenabfällen wird Energie, Kompost und Dünger. Doch Bioabfall macht nicht immer Spaß. Mit ein paar einfachen Tipps wird das Öffnen der Bioabfalltonne nicht zur alltäglichen Herausforderung.

Bei sommerlichen Temperaturen kann die Vergärung des Bioabfalls zu früh einsetzen, nämlich bereits in der heimischen Tonne. Die Folge: Der Behälter stinkt und bietet ungeliebten Kleinstlebewesen einen hervorragenden Lebensraum. Die sprichwörtliche Made im Speck bevölkert in den Sommermonaten wortwörtlich zahlreiche Abfallbehälter. Der wichtigste Grundsatz im Kampf gegen Geruch und Lebewesen: Je weniger Feuchtigkeit, desto besser.

Dabei sollte nie auf Plastiktüten zurückgegriffen werden, auch nicht auf angeblich „kompostierbare“ Plastiktüten. Diese Tüten stören den Verwertungsprozess des Bioabfalls empfindlich. Ob „kompostierbar“ oder nicht: Plastiktüten werden entweder energieintensiv aussortiert oder können nicht vollständig abgebaut werden. Sie landen im schlechtesten Fall auf dem Feld und tragen damit zur Mikroplastikverunreinigung unserer Böden bei.

Viel besser ist Zeitungspapier: In Zeitungspapier können Küchenabfälle eingewickelt werden, bevor sie in der Tonne landen. Eine Knüllschicht Zeitungspapier auf dem leeren Tonnenboden saugt Feuchtigkeit auf und hilft, die Tonne trocken zu halten. Bioabfall kann auch in unbeschichteten Papiertüten oder Papiersäcken in die Biotonne gegeben werden. Rasenschnitt und andere Gartenabfälle sollten nicht frisch, sondern angetrocknet in die Tonne geworfen werden. Neben Feuchtigkeit spielt auch Wärme eine Rolle. Wenn der Standort der Biomülltonne frei gewählt werden kann, sollte im Sommer immer der schattigere Platz den Vorzug erhalten.

Der wichtigste Tipp: Die Tonne sollte regelmäßig zur Abfuhr bereitgestellt werden. Gerade bei hohen Temperaturen ist die regelmäßige Leerung das beste Mittel, um Maden, Gerüchen und anderen Unannehmlichkeiten des Bioabfalls vorzubeugen.

 


 

Küchen- und Gartenabfälle werden zu Energie, Kompost und Dünger

Die Bioabfalltonne kennt jedes Kind. Denn neben jeder Restmülltonne im Landkreis steht in der Regel auch eine Bioabfalltonne. Trotzdem ist nicht alles sofort klar. Was darf in den Bioabfall und was nicht? Was ist Bioabfall eigentlich? Eindeutig richtig im Bioabfall sind zum Beispiel Apfelbutzen, Kartoffel- und Eierschalen, Essensreste, kleine Mengen Gartenabfälle, Schnittblumen,… In der Verwaltungssprache heißt das: „Bioabfälle sind die Gesamtheit aller organischen kompostierfähigen Küchen- und Gartenabfälle […].“ Es dürfen also zum Beispiel auch Zitrusfrüchte und Speisereste in die Biotonne, die auf dem heimischen Kompost nur schwer kompostierbar sind.

Diese organischen Abfälle werden getrennt von anderen Abfallarten gesammelt, da sie bestens verwertet werden können. Aus Bioabfall wird klassischerweise Kompost und Dünger. Doch nicht nur das: Bioabfall ist mittlerweile auch Energieträger.
Der Bioabfall aus dem Landkreis Konstanz wird bei der Reterra GmbH in Singen verwertet. Vor der Kompostierung durchläuft der Bioabfall dort eine Vergärungsanlage, um Biogas zu gewinnen. Aus Biogas wird Strom und Wärme – eine nachhaltige Alternative zu fossilen Brennstoffen und damit aktuell von besonderer Bedeutung.

Nach der Vergärung folgt die Tunnelkompostierung: In einer abgeschlossenen, kontrollierten Atmosphäre, bei Temperaturen zwischen 60 und 80 Grad zersetzen Millionen von Mikroorganismen die Bioabfall-Masse. Übrig bleibt der sogenannte Frischkompost. Der nährstoffreiche Kompost wird von der Landwirtschaft in der Region gerne als Dünger und Humuslieferant eingesetzt.

Ein großes Ärgernis bei dieser eigentlich effizienten Verwertung sind Fremdstoffe im Bioabfall. Plastik, Metall, Glas – all das landet unbedacht in der falschen Tonne und stört den Kompostierungsprozess. Vor allem als „kompostierbar“ beworbene Plastiktüten sind dabei ein großes Problem. Besser ist es, den Bioabfall lose, in Papiertüten oder Zeitungspapier gewickelt zu entsorgen.

Grundsätzlich ist die getrennte Sammlung und richtige Entsorgung ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, der in jedem Haushalt ganz einfach geleistet werden kann. Um die Qualität des Bioabfalls nachhaltig zu verbessern, widmet sich der Landkreis Konstanz ab dem 11.09.2023 dem Thema Bioabfall aus verschiedenen Perspektiven.

Die Reterra GmbH in Singen lädt bereits am Dienstag, den 12.09.2023, zu einem Blick hinter die Kulissen der Kompostierung ein. Die Führung beginnt um 15.30 Uhr, um Anmeldung wird gebeten: Per Mail unter reterra.hegau@reterra.de oder telefonisch unter 07731 99570.

Mehr Termine und Hintergründe zum Bioabfall sind auf der Aktionswebsite zusammengefasst: www.biomuell-kn.de

Küchenabfälle

Richtig entsorgt ist Bioabfall ein wichtiger Rohstoff.

 

 


 

Mehrwegangebotspflicht für Letztvertreiber ab 01.01.2023 – §§ 33, 34 Verpackungsgesetz (VerpackG)

Ab 1. Januar 2023 tritt eine weitere Regelung des Verpackungsgesetzes in Kraft, um Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Alle Cafés, Bistros, Restaurants, Bäckereien oder Lieferdienste, die Essen und Trinken zum Mitnehmen anbieten, müssen die neue Verordnung beachten und sind verpflichtet, ihren Kunden neben Einweg- auch Mehrwegbehälter anzubieten.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/mehrweg-fuers-essen-to-go-1840830

 


 

Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die bei Corona-Schnelltest in privaten Haushalten anfallen

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Stand 16. Dezember 2020 auf Grundlage der Empfehlungen des Robert Koch Instituts Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die bei Corona-Schnelltest in privaten Haushalten anfallen, herausgegeben.

Betroffene Abfälle:

– Abstrich-Teststäbchen,
– Extraktionspufferröhrchen,
– Kunststoffpipetten,
– Testkassetten und
– persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbekleidung, Masken)

 

Vorsichtsmaßnahmen:

Die Abfälle sind in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken zu sammeln, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen. Soweit Spitze oder scharfe Gegenstände anfallen, müssen diese in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.

– Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sollten tropfsicher verpackt sein, also zum Beispiel mit saugfähigem Material umwickelt werden.
– Die Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
– Die Müllsäcke sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden.
Damit soll bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei den Müllwerkern eine Gefährdung möglichst ausgeschlossen werden.

Bei konkreten Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle, können Sie sich gerne an die Abfallberatung der Stadt Singen per Mail an sw-abfall@singen.de bzw. Tel. 07731-85425 wenden.

Oder besuchen Sie folgende Internetseite des Umweltministeriums:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/informationen-zum-coronavirus/faq-abfallentsorgung/

 


 

Stadt führt „Windelgeld“ ein

Stadtwerke bezuschussen umweltbewusste Eltern mit 100 Euro

Andere Städte tun es schon, nun ist Singen auch mit dabei: Die Stadtwerke bezuschussen umweltbewusste Eltern, die ihre Kleinkinder nur noch mit Stoffwindeln wickeln, mit einmalig 100 Euro pro Kind. Diese neue Regelung verabschiedeten die Mitglieder des Betriebsausschusses der Stadtwerke in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig. Auch inkontinente Personen sollen von der Förderung profitieren können.

In den ersten Lebensjahren produziert ein Neugeborenes rund 5.500 Windeln mit dem geschätzten Gesamtgewicht von einer Tonne. Bei rund 450 Geburten jährlich sind das in Singen 45 Tonnen Windelmüll, rechnen die Experten der Stadtwerke vor. Durch die Verwendung von Stoffwindeln ließe sich dieser Müllberg drastisch verkleinern, so die Stadtwerke weiter. Mit dem Windelgeld gefördert werden Eltern, deren Kind maximal drei Jahre alt ist und die ihren Wohnsitz in Singen haben.

Gleiches gilt übrigens auch für Menschen mit Inkontinenz. Auch sie können diese Förderung in Anspruch nehmen, wenn sie in Singen wohnhaft sind und eine ärztliche Bescheinigung ihres Handicaps vorweisen können.

Anträge können bei der Stadtverwaltung über die Abteilung Soziale Leistungen im DAS 2, Julius-Bührer-Straße 2, gestellt werden.

 


 

Hygienemaßnahmen bei der Entsorgung von mit dem Coronavirus infizierten Abfällen

Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Stand 23. März 2020 auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch Instituts Hinweise zur Entsorgung von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Müll von positiv oder unter Quarantäne stehenden Personen oder vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Hausarztpraxen) herausgegeben. Damit soll bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei den Müllwerkern eine Gefährdung möglichst ausgeschlossen werden.

 

Vorsichtsmaßnahmen

Damit eine Gefährdung aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen verhindert werden kann, sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

  • Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen etc.) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden
  • Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu garantieren. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden
  • Die infizierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem infizierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind
  • Die Müllsäcke sind direkt in die Restmüllbehälter zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Behälter bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).

 

Betroffene Abfälle

Unter Beachtung der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle der betroffenen Haushalte entgegen den bestehenden Verpflichtungen zur getrennt Haltung allein über die Restmülltonne zu entsorgen:

  • Wertstoffe, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle),
  • Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden
  • Taschentücher, Aufwischtücher
  • Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln)
  • Schutzkleidung
  • Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen

 

Alle übrigen Haushalte sollen weiter wie bisher entsorgen, um die Entsorgungskapazitäten in der Abfallwirtschaft nicht unnötig zu belasten. Bei konkreten Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle, können Sie sich gerne an die Abfallberatung der Stadt Singen per Mail an sw-abfall@singen.de bzw. Tel. 07731-85425 wenden.