Allgemeine Informationen

Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr

Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Singen vorgehaltene Abwasseranlage (Kanalisation und Klärwerk) wird gegenwärtig eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt ist. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht.

Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt.

Aufgrund des Urteils des VGH Baden-Würtemberg vom 10.03.2010 müssen in Baden-Würtemberg alle Kommunen die Struktur der Abwassergebühren neu ordnen. Deshalb wird es auch für die oben genannten Kommunen erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen.

Mit der Umsetzung des Projektes wurde die WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen (Sachsen-Anhalt), beauftragt.

Die Kommunen haben aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit den amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Eigentümer bzw. Steuerpflichtigen am 18. März 2011 zugeschickt bekommen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Kanalisation entwässern.

Wer auf seinem Grundstück nur wenige einleitende Flächen hat oder mit entsprechenden Materialien wie “Ökopflaster”- und Gründachflächen dazu beiträgt, die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung etwas geringer zu belasten, wird mit der getrennten Abwassergebühr entsprechend begünstigt.

Nach Rücksendung des Erfassungsblattes werden die Daten ausgewertet und die Gebühren getrennt nach Regen- und Schmutzwasserbeseitigung kalkuliert. Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Größe aller im Auswertungsgebiet in die Kanalisation entwässernden Flächen ermittelt ist.

Dazu wird die Stadt die entsprechenden Beschlüsse fassen, sodass mit den im Januar/Februar 2012 zu versendenden Bescheiden für jedes Grundstück die Niederschlagswassergebühr und die um die Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung verringerte Schmutzwassergebühr getrennt ausgewiesen werden.

Der zunehmende Landschaftsverbrauch und die Versiegelung von Flächen ist eines der zentralen ökologischen Probleme der Gegenwart. Gleichzeitig hat die Versiegelung von Flächen auch direkte ökonomische Folgen, weil die Beseitigung des Niederschlagswassers zunehmend Kosten im Abwassernetz verursacht. Dabei gibt es etliche Möglichkeiten um mit Regenwasser sinnvolleres zu machen, als es direkt in die Kanalisation zu leiten.

Wege, Stellplätze und Garageneinfahrten können als entsiegelte Flächen gebaut bzw. umgebaut werden, damit sie Regenwasser in tiefer liegende Schichten weiterleiten. Vor dem Bau einer Versickerungsanlage bzw. dem Rückbau von versiegelten Flächen sollte der anstehende Boden auf seine Versickerungsfähigkeit untersucht werden. Darüber hinaus ist es aber auch notwendig, mögliche Risiken für Nachbargrundstücke auszuschließen.

Durch die vollständige Abkopplung des Regenwassers wird die bestehende Kanalisation entlastet. Zudem wird die hydraulische Belastung der Kläranlage verringert und somit deren Reinigungsergebnis verbessert.

Infolge der in den letzten Jahren immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen, hilft eine Entsiegelung auch bei der Bekämpfung von Hochwassern.