Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Stand 23. März 2020 auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch Instituts Hinweise zur Entsorgung von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Müll von positiv oder unter Quarantäne stehenden Personen oder vergleichbaren Anfallstellen (z.B. Hausarztpraxen) herausgegeben. Damit soll bei anderen Nutzern der gleichen Restmülltonne als auch bei den Müllwerkern eine Gefährdung möglichst ausgeschlossen werden.

 

Vorsichtsmaßnahmen

Damit eine Gefährdung aus positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen verhindert werden kann, sollten folgende Vorsichtsmaßnahmen beachtet werden:

  • Spitze oder scharfe Gegenstände (z. B. Spritzen etc.) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden
  • Geringe Mengen an flüssigen Abfällen sind mit ausreichend saugfähigem Material in Verbindung zu bringen, um die Tropffreiheit zu garantieren. Größere Mengen an flüssigen Abfällen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden
  • Die infizierten Abfälle sind in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung mit dem infizierten Abfall beispielsweise durch Verknoten fest zu verschließen sind
  • Die Müllsäcke sind direkt in die Restmüllbehälter zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind die Behälter bereits gefüllt, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).

 

Betroffene Abfälle

Unter Beachtung der oben genannten Vorsichtsmaßnahmen sind nachfolgende Abfälle der betroffenen Haushalte entgegen den bestehenden Verpflichtungen zur getrennt Haltung allein über die Restmülltonne zu entsorgen:

  • Wertstoffe, Verpackungen und häusliche Bioabfälle (Küchenabfälle),
  • Materialien, die zum Abdecken von Mund oder Nase im Zuge der Husten- und Nies-Etikette verwendet wurden
  • Taschentücher, Aufwischtücher
  • Einwegwäsche und Hygieneartikel (z. B. Windeln)
  • Schutzkleidung
  • Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen

 

Alle übrigen Haushalte sollen weiter wie bisher entsorgen, um die Entsorgungskapazitäten in der Abfallwirtschaft nicht unnötig zu belasten. Bei konkreten Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle, können Sie sich gerne an die Abfallberatung der Stadt Singen per Mail an sw-abfall@singen.de bzw. Tel. 07731-85425 wenden.