Rauchverbot an allen Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ab 01.06.2026
Dieses Gesetz dient dem Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens sowie den gesundheitlichen Gefahren durch Aerosole und Dämpfe, die durch die Benutzung von E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzern und Wasserpfeifen (Dampfprodukte) sowie ähnlichen Produkten hervorgerufen werden.
Desweiteren wurden die bisherigen Bereiche auf alle Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ausgeweitet. Somit gilt an allen Bushaltestellen ein absolutes Rauchverbot, ausgenommen die ausgewiesenen Raucherbereiche am ZOB.
Dieses Gesetz tritt zum 01.06.2026 in Kraft. Wir bitten um Beachtung.
