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Tarifbestimmungen
1) Ermäßigte = Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres
bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, Schüler, Studenten
und Inhaber des städtischen Sozial-, Pflegeeltern- und
Nachbarschaftspasses. Kinder vor vollendetem 6. Lebensjahr
werden in Begleitung von Aufsichtspersonen unentgeltlich
befördert. Kindergartengruppen mit bis zu 4 Begleitpersonen
werden unentgeltlich befördert.
2) Schüler = Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich
genehmigter oder staatlich anerkannter privater Allgemeinbildender Schulen,
Berufsbildender Schulen, Einrichtungen des 2. Bildungsweges, Hochschulen, Akademien
mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkhochschulen.
Schülermonatskarten sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung
mit einem gültigen Schülerausweis. Währen der Sommerferien gilt die September-Schülermonatskarte
als Schülerferienkarte. Sie kann bereits ab dem 25.07. gelöst werden.
3) An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen berechtigt
die Monatskarte in den Stadtbussen zur unentgeltlichen Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen sowie
bis zu 4 Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und 1 Hund.
Dies gilt nicht in den Anrufsammeltaxen (AST).
4) Die Mehrfahrtenkarten sind erst ab 8.00 Uhr gültig,
an Sonn- und Feiertagen ganztags. Sie gelten nicht in den Anrufsammeltaxen
AST.
5) AST: in den Anruf-Sammel-Taxen gelten tagsüber
die Stadtbustarife. Im Nachtbetrieb gilt ein eigener Tarif.
6) Erhöhtes Beförderungsentgelt: Ein Fahrgast
ohne gültigen Fahrausweis muss zusätzlich zum regulären
Fahrpreis ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Dies reduziert
sich, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt
der Feststellung im Besitz einer gültigen persönlichen Zeitkarte
war. (siehe Fahrpreistabelle)
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