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Clip des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee

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Hegau-Bodensee

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Fahrpreistabelle / Tarifbestimmungen
Preistafel Stadtbus Singen
und AnrufSammelTaxi (AST) / Tagbetrieb
gültig ab dem 1.1.2009

1. Einzelfahrschein    
  Ermäßigte 1) Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
0,90 €
  Erwachsene  
1,90 €
       
2. Mehrfahrtenkarte (übertragbar) (10 Fahrten) / Gilt nicht im AST
  10 Fahrten; werktags ab 8:00 (Gilt nicht im AST).
Einschl. direkte Anschlussfahrten im Stadtgebiet Singen innerhalb 1 Stunde.
  Ermäßigte 1) 4) Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ( = 72 C / Fahrt )
7,20 €
  Erwachsene 4) (= 1,52 € / Fahrt)
15,20 €
       
3. Monatskarte 3) (übertragbar)
  Ermäßigte 1)
Inhaber des städt. Sozial-, Pflegeeltern- und Nachbarschaftspasses
23,50 €
  Erwachsene
 
31,00 €
  An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen berechtigen die Monats- und Jahreskarte zur unentgeltlichen Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen sowie bis zu 4 Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und 1 Hund.
Tagsüber kostenlose Beförderung im AST (Fahrschein-Quittung erforderlich)
       
4. Jahreskarte (übertragbar) 3)
  10 Monate zahlen / 12 Monate fahren ( = 25,83 € / Monat).
Barzahlung oder monatliche Einzugsermächtigung möglich.
Tagsüber kostenlose Beförderung im AST (Fahrschein-Quittung erforderlich)
310,00 €
       
5. Schülermonatskarte (nicht übertragbar) 2)
  Tagsüber kostenlose Beförderung im AST (Fahrschein-Quittung erforderlich) 23,50€
       
6. Schülerjahreskarte (nicht übertragbar) 2)
  10 Monate zahlen / 12 Monate fahren
Barzahlung oder monatliche Einzugsermächtigung möglich.
Tagsüber kostenlose Beförderung im AST (Fahrschein-Quittung erforderlich)
235,00€
       
7. Anruf-Sammel-Taxi (AST) / Nachtbetrieb
  Ermäßigte 1) Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr
2,40 €
  Erwachsene  
3,00 €
  Inhaber von Monats- und    
  Jahreskarten Stadtbus Singen  
1,80 €
       



Tarifbestimmungen

1) Ermäßigte = Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, Schüler, Studenten und Inhaber des städtischen Sozial-, Pflegeeltern- und Nachbarschaftspasses. Kinder vor vollendetem 6. Lebensjahr werden in Begleitung von Aufsichtspersonen unentgeltlich befördert. Kindergartengruppen mit bis zu 4 Begleitpersonen werden unentgeltlich befördert.

2) Schüler = Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Allgemeinbildender Schulen, Berufsbildender Schulen, Einrichtungen des 2. Bildungsweges, Hochschulen, Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Volkshochschulen und Landvolkhochschulen.
Schülermonatskarten sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Schülerausweis. Währen der Sommerferien gilt die September-Schülermonatskarte als Schülerferienkarte. Sie kann bereits ab dem 25.07. gelöst werden.

3) An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen berechtigt die Monatskarte in den Stadtbussen zur unentgeltlichen Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen sowie bis zu 4 Kindern bis zum vollendeten 15. Lebensjahr und 1 Hund.
Dies gilt nicht in den Anrufsammeltaxen (AST).

4) Die Mehrfahrtenkarten sind erst ab 8.00 Uhr gültig, an Sonn- und Feiertagen ganztags. Sie gelten nicht in den Anrufsammeltaxen AST.

5) AST: in den Anruf-Sammel-Taxen gelten tagsüber die Stadtbustarife. Im Nachtbetrieb gilt ein eigener Tarif.

6) Erhöhtes Beförderungsentgelt: Ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis muss zusätzlich zum regulären Fahrpreis ein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Dies reduziert sich, wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung im Besitz einer gültigen persönlichen Zeitkarte war. (siehe Fahrpreistabelle)

 

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 (19 KB)Fahrpreistabelle & Tarifbestimmungen






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