Gelber Sack

Grundsätzlich können nur Verkaufsverpackungen, die beim Endverbraucher angefallen und in der Regel durch den grünen Punkt gekennzeichnet sind, über den gelben Sack entsorgt werden!

Auch Verkaufsverpackungen, die in der Schweiz erworben wurden und keinen grünen Punkt tragen, werden im gelben Sack gesammelt.

  • Aludeckel, -folien, – schalen
  • Verpackungen von (Schrauben, Nägel, Rasierklingen, Scheibenwischer, Buntstifte…)
  • Beutel (Plastik-)
  • Coladosen
  • Deckel
  • Dessertbecher
  • Dosen
  • Einweggeschirr
  • Einwickelfolien
  • Fleisch- und Wursteinwickelfolien
  • Folien (nicht verschmutzt)
  • Getränkedosen
  • Haarfärbetuben (leer)

  • Joghurtbecher
  • Kaffeevakuumverpackungen
  • Konservendosen
  • Körperpflegemittelflaschen
  • Kunststoff-Folien
  • Lebensmittelbehälter
  • Margarinebecher
  • Metallverbunde
  • Milchtüten
  • Quarkbecher
  • Reinigungsmittelflaschen
  • Safttüten
  • Sahnebecher
  • Sahnetüten

  • Senftuben
  • Shampooflaschen
  • Speiseölflaschen
  • Styroporformteile
  • Tetrapak
  • Tomatenmarktuben
  • Tomatenmarktüten
  • Tragetaschen (nicht gefüllt)
  • Verbundverpackungen (Kunststoffe+Alu+Papier)
  • Verpackungsfolien
  • Verschlüsse
  • Weißblechbüchsen
  • Zahnpastatuben

Verpackungen wie z.B. Joghurtbecher brauchen nicht extra ausgespült werden. Sie können den Becher restentleert, d.h. löffelrein in den Gelben Sack geben.

Bitte trennen Sie jedoch unterschiedliche Materialien voneinander, z.B. sollten der Deckel (Alu) vom Joghurtbecher (Kunststoff) abgetrennt sein, um so eine bessere Sortierung zu ermöglichen.

Glas, Papier, Pappe und Kartonagen haben meistens auch einen grünen Punkt. Diese Materialien müssen jedoch über die Wertstoffsammelcontainer oder den Wertstoffhof entsorgt werden. Im Gelben Sack sind sie falsch!

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